Allgemeine Geschäftsbedingungen von FiBM Rheinland
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FiBM Rheinland bilden die vertragliche Grundlage für die von FiBM Rheinland angebotenen Leistungen, im Besonderen alle angebotenen Zertifizierungsverfahren sowie Prüfverfahren.
2. Leistungen
Zu den Leistungen von FiBM Rheinland gehören Zertifizierungsverfahren und Prüfverfahren, die dem Zwecke einer externen und unabhängigen Überprüfung einer Organisation (Unternehmen) dienlich sind.
Im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens oder Prüfverfahrens ist das Verleihen eines Zertifikates bei positivem Audit- bzw. Prüfungsabschluss ein weiteres Leistungsmerkmal.
3. Auskunft über erteilte Zertifikate / Gültigkeit von Zertifikaten / Zertifizierungsstatus
Um die Gültigkeit eines von FiBM Rheinland ausgestellten Zertifikates zu prüfen, senden Sie uns bitte eine Anfrage zu oder rufen Sie uns an. Nennen Sie uns dann die von Ihnen zu prüfende Zertifizierungsnummer, sowie das Ausstellungsdatum. Wir werden Sie dann zeitnah (i.d Regel 3-7 Tage) über die Gültigkeit der zugehörigen Zertifizierung unterrichten.
4. Einzelheiten zu Angebot und Vertragsschluss
a) Angebote
Angebote von FiBM Rheinland haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von max. 4 Wochen, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
b) Vertragslaufzeit
Ein Zertifizierungsvertrag oder Prüfverfahrensvertrag von FiBM Rheinland hat i.d. Regel eine Laufzeit von mindestenes drei Jahren, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde, und endet mit dem Ablauf der Gültigkeit des verliehenen Zertifikats.
Die Laufzeit verlängert sich um weitere drei Jahre, wenn der bestehende Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Beendigung der vertraglichen Laufzeit schriftlich gekündigt worden ist.
Der Auftraggeber kann außerdem den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall berechnet FiBM Rheinland dem Auftraggeber eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 30% des vertraglich vereinbarten Restwertes (Auftragswert der noch ausstehenden vertraglich vereinbarten Leistung).
c) Ausstellung zusätzlicher Zertifikate
Die Ausstellung weiterer Zertifikate während der vertraglich vereinbarten Laufzeit von drei Jahren, z.B. bei Änderungen von Firmenname, Standortwechsel etc. werden mit einer Aufwandspauschale von 140€ netto berechnet.
d) Zahlungsweise
Nach Vertragsschluss wird die Gesamtsumme für das erste Audit / die erste Prüfung (inkl. Reisekosten und Mehrwertsteuer) sofort fällig. Sie erhalten also zeitnah nach Vertragsabschluss Ihre erste Rechnung.
Bei laufenden Verträgen werden die Rechnungen für die Audit- oder Prüfungskosten in der Regel 5-7 Wochen vor dem anstehenden Audit- oder Prüftermin in Rechnung gestellt.
Alle Rechungen sind innerhalb von 5 Werktagen zahlbar, ohne Skontoabzug.
Bei Audit- und Prüfterminen muss jedoch in jedem Fall die Rechnungssumme mindestens 14 Tage vor Antritt des Audits / der Prüfung beglichen sein. Andernfalls kann das Audit nicht angetreten werden und es fallen ggf. Gebühren an (siehe dazu 5.a) und 5.g))
e) Anpassung von Preisen
Eine Anpassung von Preisen kann sich aus extern veränderten Umständen ergeben: allgemein steigende Preise (Inflation), Veränderungen des Marktes durch neue gesetzliche Vorgaben und Steuern (z.B. im Bereich Kfz-Kosten, Energieversorgung, allgemeine Lebenshaltungskosten, sowie Personalkosten).
Eine solche Anpassung von Preisen bis zu 10% pro Jahr ist möglich, ohne daß dies die anderen vetraglichen
Vereinbarungen berührt.
Bei Vertragsverlängerung ist ebenfalls eine Preiserhöhung von bis zu 10% möglich, ohne daß dies die anderen vetraglichen Vereinbarungen berührt.
Unter Wahrung des Transparenzgebotes und der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung behalten wir uns weiterhin vor, eine Anpassung von Preisen, die sich aus externen, veränderten Umständen ergeben kann, vorzunehmen.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde (die Organisation/ das Unternehmen) verpflichtet sich
6. Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich,
FIBM Rheinland behält sich jedoch vor in diesem Fall 30% Aufwandsentschädigung des
vereinbarten Restwertes in Rechnung zu stellen.
7. Terminabsage durch den Kunden
Eine kostenfreie Absage eines vereinbarten Audit- oder Prüftermins durch den Kunden ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten
Termin unter Angabe von trifftigen Gründen möglich, danach wird eine Ausfallsgebühr in 30%iger Höhe der Audit- bzw. Prüfgebühr fällig.
Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Audits / der Prüfung sowie bei Nichterscheinen des Kunden wird als Ausfallsgebühr die volle Audit- bzw. Prüfgebühr fällig.
8. Absage eines Termins durch FiBM Rheinland
Für den Fall, dass FiBM Rheinland einen Termin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Kunde schnellstmöglich verständigt, und ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
Desweiteren ist es möglich, dass sich die Anreise des Auditors/ Prüfers am Audit- oder Prüftag vor Ort aufgrund einer schlechten Verkehrslage verzögern kann. In diesem Falle wird der Kunde schnellstmöglich über die Dauer der Verzögerung informiert.
9. Fristen für den Prüfungs-/ Auditantritt nach Vertragsschluss
Nach Vertragsschluss kann der Auftraggeber innerhalb von maximal 3 Monaten die erste Prüfung / das erste Audit antreten. Sind mehr als 3 Monate zwischen Vertragsschluss und Prüfungs-/ Auditantritt vergangen, kann FiBM ggf. weitere anteilige Gebühren erheben, gerechnet ab Beginn des 4. Monats.
10. Widerrufsfristen
Der Auftraggeber kann laut gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Davon unberührt bleiben gebührenpflichtige Leistungen, die bereits erbracht und/ oder in Anspruch genommen wurden wie z.B. Auditierungs-, Prüf- und Beratungsleistungen oder von FiBM Rheinland zur Verfügung gestellte Dokumente oder Software, die bereits auf Rechnern oder Datenträger gespeichert wurden.
11. Kundendaten
Kundendaten sind Eigentum des Kunden. Generell werden von FiBM keine Kundendaten gespeichert oder weiterverarbeitet. Für
eine Angebotserstellung werden Daten abgefragt, die für die Angebotserstellung relevant sind (Kundendaten-Erhebungsbogen) und rein zum Zwecke der Angebotserstellung verwendet werden. Für
bestehende Kunden werden nur auftrags-, bzw. zertifizierungsrelevante Daten gespeichert (Kontaktdaten, Vertragsdaten, Zertifikatskopien, Aufzeichnungen über Audit-/ Prüfergebnisse), Dokumente vom
Kunden werden nicht übernommen und somit nicht gespeichert, es sei denn, der Kunde wünscht dies so.
Der Kunde bzw. Auftraggeber akzeptiert Emails, auch solche mit Anhang, die im Rahmen der Prüf- / Zertifizierungs- und Beratungsleistungen anfallen. Sollte der Kunde bzw. Auftraggeber Wert darauf legen, dass bestimmte Unterlagen -z.B. solche, die Informationen über sein Unternehmen enthalten- nicht per Email versendet werden, kann er dies jederzeit schriftlich (per Email oder per Post) in Auftrag geben.
Zum Thema Kundendaten lesen Sie ergänzend bitte auch unsere Datenschutzerklärung / Datenschutzbestimmungen.
Stand 31.08.2023
Kontakt
FiBM Rheinland
Mainzer Str. 56
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zentrale(at)fibm-rheinland.de